Entsprechende Vorgaben des Landes NRW zur Vermeidung der Geflügelpest liegen jetzt vor
Kreis Borken (pd). Aufgrund der jetzt vorliegenden Vorgaben des Landes NRW zur Vermeidung der Geflügelpest ordnet der Kreis Borken für folgende „Risikogebiete” innerhalb des Kreisgebietes die Aufstallung von Geflügel an:
alle Ortsteile der Stadt Isselburg,Naturschutzgebiet Amtsvenn-Hündfelder Moor (in Ahaus und Gronau), Naturschutzgebiet Heubachwiesen (Reken) und Naturschutzgebiet Zwillbrocker Venn (Vreden).
In den dortigen Geflügelhaltungen sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder in besonders geschützten Vorrichtungen unterzubringen. Solche volierenartigen Vorrichtungen müssen aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung bestehen und mit einer das Eindringen von Wildvögeln verhindernden Seitenbegrenzung versehen sein.
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