Kreis empfiehlt: Für den Ernstfall vorsorgen mit Vorsorgevollmacht!
Kreis Borken (pd). Nicht selten kommt unverhofft doch oft: Beispielsweise durch einen schweren gesundheitlichen Schicksalsschlag wird plötzlich Hilfe zur Regelung der persönlichen Angelegenheiten gebraucht. In diesem Fall bekommen volljährige Männer und Frauen eine rechtliche Betreuungsperson zur Seite gestellt. Ursache für eine Betreuung kann auch eine körperliche, geistige und seelische Behinderung sein. Entgegen dem bundesweit steigenden Trend lässt sich im Westmünsterland seit geraumer Zeit eine Stabilität der Betreuungszahlen verzeichnen. Wie die Betreuungsbehörde des Kreises Borken jetzt mitteilt, gab es am Stichtag 31.12.2014 rund 6.500 laufende Betreuungsfälle im Kreisgebiet.
Davon entfielen auf den Amtsgerichtsbezirk Ahaus 23,3 Prozent, auf den Amtsgerichtsbezirk Bocholt 26,7 Prozent, auf den Amtsgerichtsbezirk Borken 36,5 Prozent und auf den Amtsgerichtsbezirk Gronau 13,5 Prozent. Der relativ hohe Anteil von laufenden Betreuungen beim Amtsgericht Borken ist maßgeblich auf die in diesem Bezirk angesiedelten Einrichtungen für behinderte Menschen zurückzuführen. Viele der dort lebenden Bewohner bedürfen einer rechtlichen Betreuung.
Häufig übernehmen Personen aus dem Umfeld – Verwandte oder Bekannte – die rechtliche Betreuung im Rahmen eines Ehrenamtes. Bei der Betreuerbestellung werden sie per Gesetz ausdrücklich den beruflichen Betreuerinnen und Betreuern vorgezogen. Lässt der Fall eine rechtliche Betreuung durch einen ehrenamtlichen Betreuer oder eine Betreuerin zu, wird zuerst geprüft, ob geeignete Familienangehörige dafür zur Verfügung stehen. Nur wenn dies nicht der Fall ist, wird die Betreuung an Fremde weitergegeben. Der Anteil ehrenamtlich geführter Betreuungen im Kreis Borken lag im Jahr 2012 bei 65,4 und am 31.12.2014 bei 56,5 Prozent aller Betreuungen. Das heißt, derzeit werden 3.700 Betreuungen ehrenamtlich geführt.
Grund für den Rückgang ist jedoch nicht nachlassendes ehrenamtliches Engagement. Vielmehr steigt die Zahl der erteilten Vorsorgevollmachten deutlich an, so dass in diesen Fällen rechtliche Betreuungen nicht mehr eingerichtet werden müssen. Über Vorsorgevollmachten können Menschen vor Eintritt des Ernstfalls und ohne Beteiligung eines Betreuungsgerichtes regeln, wer ihre rechtlichen Interessen vertritt, wenn sie dazu künftig selbst nicht mehr in der Lage sein sollten. Das heißt: Sobald die rechtsgültige Vorsorgevollmacht vorliegt, ist die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht nicht mehr erforderlich.
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger machen inzwischen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Wurden 2010 nur 150 Vollmachten in den Betreuungsstellen des Kreises beglaubigt, waren es im Jahr 2014 bereits 2.301. Dies ist auch eine Ursache für die in den letzten Jahren relativ stabil geblieben Anzahl von Betreuungen im Kreis Borken.
Seit 2003 sind die Betreuungsbehörden und -vereine dazu verpflichtet, über die Möglichkeit von Vorsorgevollmachten zu informieren und zu beraten. Außerdem dürfen die Betreuungsbehörden Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigen.
Dass die Zahl der rechtlichen Betreuungen bundesweit kontinuierlich zunimmt, ist Ergebnis verschiedener sozialer Entwicklungen. Ein Grund ist der demographische Wandel: So machen auch im Kreis Borken Männer und Frauen über 60 Jahre rund 50 Prozent aller Betreuten aus. Eine weitere gesellschaftliche Erscheinung ist die steigende Zahl der Menschen, die unter den Folgen einer psychischen Erkrankung leiden – dies betrifft rund 25 Prozent der Betroffungsfälle. Aufgrund der damit oftmals verbundenen komplexen Probleme können in solchen Fällen häufig nur professionelle Berufs-, Vereins- oder Behördenbetreuer die notwendige Unterstützung leisten.
Wer sich über die ehrenamtliche rechtliche Betreuung oder über Vorsorgemöglichkeiten informieren will, sollte mit den Betreuungsvereinen, der Betreuungsbehörde des Kreises Borken oder der Stadt Bocholt Kontakt aufnehmen. Dort gibt es auch Auskunft über die nächsten Schulungen, die im Kreisgebiet stattfinden. Informationen finden sich überdies auf der Internetseite der Betreuungsbehörde des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/betreuung. Anfragen beantwortet dort zudem Birgit Kuhberg unter der Telefonnummer 02861/82-1219 oder per Mail (b.kuhberg@kreis-borken.de).
Dieser Artikel 2014 rund 6.500 Menschen im Kreis Borken unter rechtlicher Betreuung wurde erstmalig veröffentlicht auf Heimatreport.