Am 07./08. November findet die Kirchenvorstandswahl für die Wahlperiode 2015-2018 statt. Wahlberechtigt sind alle am Wahltag mind. 18 Jahre alten, wenigstens seit einem Jahr ortsansässigen Gemeindemitglieder, sofern sie in der Wählerliste eingetragen sind.
Es sind in unserer Kirchengemeinde 10 Kandidaten zu wählen. Bitte beachten Sie die Kandidatenplakate.
Briefwahl ist auf Antrag möglich. Dieser Antrag kann bis Mittwoch vor der Wahl (04.11.) während der Öffnungszeit des Pfarrbüros gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen werden dem Antragsteller oder seinem mit einer schriftlichen Empfangsvollmacht versehenen Vertreter ausgehändigt oder zugesandt.
Weil am 07./08.11. in Raesfeld der Kappesmarkt stattfindet und es dadurch erfahrungsgemäß zu Behinderungen kommt, hat der Wahlausschuss beschlossen, Briefwahl auch schon am Samstag/Sonntag 31.10./01.11. in allen drei Kirchen zu ermöglichen, jeweils eine halbe Stunde vor und nach den Messen.
Wahlzeiten am 31.10./01.11. und 07./08. November:
Erle, Wahllokal St. Silvester Kirche
Samstag: 18:00 – 20:00 Uhr
Sonntag: 10:00 – 12:00 Uhr
Raesfeld, Wahllokal St. Martin Kirche
Samstag: 17:00 – 19:00 Uhr
Sonntag: 07:00 – 11:15 Uhr
Rhedebrügge, Wahllokal Sakristei St. Marien
08:30 – 10:30 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
(nur am 08.11.)
Dieser Artikel Kirchenvorstandswahl in St, Martin Erle, Raesfeld und Rhedebrügge wurde erstmalig veröffentlicht auf Heimatreport.