Kreis Borken weist auf erhöhte Beträge hin
Kreis Borken. (pd) Zum 1. Januar 2016 werden die Regelbedarfsstufen im SGB-II- und SGB-XII-Bereich erhöht. Das gilt folglich für die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Die höheren Beträge werden für die Leistungsberechtigten ab dem 1. Januar 2016 automatisch bei der Auszahlung berücksichtigt. Sie dienen dazu, den Lebensunterhalt zu sichern. Grundlage ist eine Gesetzesänderung, die zum 1. Januar in Kraft tritt. Die Erhöhung erfolgt aufgrund der durchschnittlichen Entwicklung der Preise und der Nettolöhne. Zusätzlich werden wie bisher für die Mehrheit der Betroffenen Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährt, soweit sie angemessen sind. Außerdem werden die regelsatzabhängigen Mehrbedarfe (z. B. bei Schwangerscahft, Alleinerziehung oder Behinderung) ebenfalls automatisch angepasst.
Alleinstehende, Alleinerziehende und Menschen, deren Partner minderjährig ist, erhalten künftig monatlich 404 Euro. Bislang waren es 399 Euro. Ehepartner oder Lebenspartner, die zusammenleben, erhalten jeweils 364 Euro (bisher 360 Euro). Sonstige erwerbsfähige Angehörige oder Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen – wie zum Beispiel volljährige Kinder –, erhalten 324 Euro (bisher 320 Euro). Für Kinder bis zum Alter von fünf Jahren steigt der Regelbedarf von 234 Euro auf 237 Euro; bei Kindern zwischen sechs und 13 Jahren von 267 Euro auf 270 Euro und bei Jugendlichen ab 14 Jahren von 302 Euro auf 306 Euro.
Für Rückfragen zu dem Thema stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern und den Sozialämtern bei den Städten und Gemeinden sowie beim Kreis Borken zur Verfügung.
Dieser Artikel Höhere Regelsätze für Empfänger von „Hartz IV“ und Sozialhilfe wurde erstmalig veröffentlicht auf Heimatreport.