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Kreis Borken weist Eltern von Mehrlingen auf die Möglichkeit der Elterngeldnachzahlung hin

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Bundessozialgericht hatte eigenständigen Anspruch für jedes Mehrlingskind festgestellt

Kreis Borken (pd). Positive Folgen für Eltern von Mehrlingen hat jetzt ein Urteil des Bundessozialgerichts. Darauf weist der Kreis Borken hin. Die bisherige Regelung des geburtsbezogenen Elterngeldes bei Mehrlingen wurde aufgehoben und ein eigenständiger Anspruch für jedes Mehrlingskind festgestellt. Inzwischen haben dazu das Bundesfamilienministerium und die Bezirksregierung Münster die erforderlichen Verwaltungsregelungen getroffen. So können Eltern auch rückwirkend für den Bezugszeitraum des Elterngeldes ab dem 01.01.2009 die Bewilligung überprüfen lassen. Für die jetzt anrechenbaren weiteren Mehrlinge wird im Regelfall der sogenannte Sockelbetrag des Elterngeldes von 300 Euro und der Mehrlingszuschlag nachgezahlt. Ein formloser schriftlicher Antrag an die Elterngeldstelle des Kreises Borken, Burloer Straße 93, 46325 Borken, reicht dazu aus.

Die Elterngeldstelle des Kreises weist allerdings darauf hin, dass der Antrag für Zeiten im Jahr 2009 bis zum Jahresende eingehen muss, da ansonsten diese Ansprüche verfallen. Für die nachfolgenden Jahre bleibt dagegen noch Zeit. Da in den nächsten Wochen verstärkt derartige Anträge eingehen werden, können dann voraussichtlich die sonst gewohnt kurzen Bearbeitungszeiten der Elterngeldstelle nicht aufrechterhalten werden.

Weitere Informationen haben das Bundesfamilienministerium auf seiner Internetseite http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=202246.html und der Kreis Borken unter www.kreis-borken.de/elterngeld veröffentlicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eltern- und Betreuungsgeldstelle stehen zudem für Informationen unter den Telefon-Nummern 02861/82-2243 und 02861/82-2265 zur Verfügung.


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