Einzelheiten dazu hat der Kreis Borken im Rahmen einer Allgemeinverfügung geregelt – Genehmigung bis zum 31.12.2017 befristet
Kreis Borken (pd). Rinder, Schafe und Ziegen dürfen im Kreis Borken ab sofort mit den Serotypen 4 und 8 gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden, sofern ein inaktiver Impfstoff verwendet wird. Diese Entscheidung hat heute (17.06.2016) der Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Borkener Kreisverwaltung getroffen und als sogenannte „Allgemeinverfügung“ im Amtsblatt des Kreises Borken bekanntgegeben. Im Internet ist diese neue Regelung zu finden unter www.kreis-borken.de/blauzunge.
Wie der Kreis mitteilt, ist die bis zum 31.12.2017 befristete Impf-Genehmigung für die Tierhalter gebührenfrei. Die Kosten der Impfung haben sie allerdings selbst zu tragen – es gibt keine Beihilfe dafür. Die Impfung ist vom Hoftierarzt durchzuführen. Gleichzeitig besteht dann eine Meldepflicht an die HI-Tier-Datenbank. HI steht für Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine ansteckende und anzeigepflichtige Tierseuche, die schnell epidemische Ausmaße annehmen und damit hohe Tierverluste zur Folge haben kann. Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit wird folglich als Präventivmaßnahme durchgeführt. Die Allgemeinverfügung richtet sich an alle Tierhalter mit Rinder-, Schaf- und/oder Ziegenbeständen im Gebiet des Kreises Borken, die diese Tiere freiwillig gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen. Rechtsgrundlage für die Mitteilung ist § 4 Abs. 2 der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung.
Dieser Artikel Rinder, Schafe und Ziegen dürfen ab sofort gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden wurde erstmalig veröffentlicht auf Heimatreport.