Kreis Borken untersagt Geflügelausstellungen zum Schutz vor Geflügelpest Vorgaben des Landesministeriums / Risiko der Erregerverbreitung zu hoch
Kreis Borken. Seit Dienstag (15. November) gilt im Kreis Borken in bestimmten Risikobereichen „Stallpflicht“ für Geflügel, um eine Ansteckung bzw. Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden.
Ausgenommen von besonderen Vorgaben zur Geflügelhaltung waren bislang Geflügelausstellungen und –märkte oder ähnliche Veranstaltungen. Da auch von diesen Veranstaltungen trotz aller präventiven Maßnahmen ein hohes potentielles Risiko der Erregerverbreitung ausgeht, untersagt der Kreis Borken auf Anweisung des zuständigen Landesministeriums diese ab sofort. Eine Infektion hätte möglicherweise gravierende Folgen für die betroffenen Bestände weit über die Region hinaus. Bereits dem Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken angezeigte Veranstaltungen werden nun bis auf Weiteres untersagt.
Nähere Informationen gibt es unter www.kreis-borken.de/gefluegelpest.
Dieser Artikel Kreis Borken – Keine Geflügelausstellungen wurde erstmalig veröffentlicht auf Heimatreport.