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Kreisbrandmeister weist auf Rauchmelderpflicht hin

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Ab 1. Januar 2017 landesweit vorgeschrieben / Thesing: „Geräte können im Ernstfall Leben retten“

Kreis Borken (pd). Zum Ende des Jahres weist Kreisbrandmeister Johannes Thesing auf eine wichtige Regelung hin: Ab dem 1. Januar 2017 sind Rauchmelder in Häusern und Wohnungen in Nordrhein-Westfalen Pflicht. „Das ist eine sinnvolle Verordnung“, sagt der Kreisbrandmeister. „Die Geräte können im Ernstfall Leben retten.“ Mit Beginn des neuen Jahres endet die Übergangsfrist für die Regelung – dann müssen in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, Warnmelder angebracht werden. Verantwortlich dafür ist der Hauseigentümer. Dafür, dass das Gerät betriebsbereit ist, hat der Besitzer oder Mieter Sorge zu tragen. Bei Neubauten waren Rauchmelder bereits seit April 2013 Pflicht.

Für die Gesetzes-Änderung hatte sich damals auch der Verband der Feuerwehren in NRW stark gemacht. Johannes Thesing begrüßt daher die Rauchmelder-Pflicht ausdrücklich: „Die kleinen Geräte sorgen im Brandfall durch ihren Piepton dafür, dass die Bewohnerinnen und Bewohner aufmerksam werden oder in der Nacht wach werden. So kommt ihnen im Ernstfall eine wichtige, vielleicht lebensrettende Rolle zu.“ Wer bereits Warnmelder installiert hat, sollte diese regelmäßig überprüfen.

Dieser Artikel Kreisbrandmeister weist auf Rauchmelderpflicht hin wurde erstmalig veröffentlicht auf Heimatreport.


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