Finanzielle Unterstützung für 1.073 junge Frauen und Männer
Kreis Borken (pd). Für junge Erwachsene, die eine schulische Ausbildung absolvieren, ist der Kreis Borken erste Anlaufadresse in Sachen finanzielle Hilfen. 2016 unterstützte die Behörde 1.073 junge Frauen und Männer mit Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Dabei wurden insgesamt mehr als 3,67 Millionen Euro für die Bundeskasse ausgezahlt (2015: 3,91 Millionen). 135 Anträge wurden zurückgezogen, an zuständige Stellen weitergeleitet oder mussten abgelehnt werden. Somit stellten im vergangenen Jahr insgesamt 1.208 Personen Anträge auf das sogenannte Schüler-BAföG. 2015 waren es 1.339.
Ob ein Anspruch auf Ausbildungsförderung vorliegt richtet sich danach, ob die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist und ob die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind. Schulische Ausbildungen ab Klasse 10, die einen Berufsabschluss vermitteln und Schulformen des Zweiten Bildungswegs sind in der Regel förderungsfähig, die gymnasiale Oberstufe in der Regel nicht. Bei den persönlichen Voraussetzungen werden die Staatsangehörigkeit, die Eignung und das Alter geprüft.
Die Höhe der Schüler-BAföG-Sätze liegt seit der letzten Anhebung am 01.08.2016 zwischen 231 und 622 Euro. Die Höhe des Förderbetrags ist abhängig von der Schulform und der Unterkunft. Der Bedarf erhöht sich, wenn der Schüler oder die Schülerin nicht bei den Eltern wohnt. Sind das Vermögen und das Einkommen des Antragstellers, das Einkommen seines Ehe- oder Lebenspartners und das beider leiblicher Eltern nicht auf das BAföG anzurechnen, wird der BAföG-Höchstsatz gezahlt. Das Schüler-BAföG wird als reiner Zuschuss gewährt und muss nicht erstattet werden.
Weitere wichtige Informationen sind dem Info-Blatt „Best of BAföG“ zu entnehmen, das bei der Kreisverwaltung Borken, Fachbereich Soziales, Ausbildungsförderung, Burloer Str. 93, 46325 Borken, Tel.: 02861 – 82-1221, -1222 und -1223 angefordert werden kann. Es ist zudem im Internet unter
www.kreis-borken.de/bafoeg zu finden. Dort gibt es überdies weitergehende Informationen rund um das Thema Ausbildungsförderung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachabteilung Ausbildungsförderung beraten Interessierte gern auch am Telefon oder persönlich im Kreishaus. Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), zum Studenten-BAföG und zum „Aufstiegs-Bafög“:
Junge Frauen und Männer in einer betrieblichen Ausbildung, die nicht bei den Eltern wohnen, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Zuständig hierfür sind die örtlichen Agenturen für Arbeit.
Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen finden ihre Ansprechpartner zum Thema Ausbildungsförderung bei den jeweiligen Studentenwerken ihres Studienortes.
Zum sogenannten „Aufstiegs-Bafög“ (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) beraten in NRW die jeweiligen Handwerkskammern. Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die Bezirksregierung in Köln. Mehr Informationen und Antragsunterlagen findet sich unter der Adresse www.aufstiegs-bafoeg.de.
Dieser Artikel Kreis Borken zahlte 2016 über 3,67 Millionen Euro Schüler-BAföG-Mittel aus wurde erstmalig veröffentlicht auf Heimatreport.