Landesministerium weist Gebiete mit Stallpflicht für Hausgeflügel aus
Kreis Borken (pd). Im Kreis Borken wird am Mittwoch, 26. November 2014, in bestimmten Gebieten eine Stallpflicht für Hausgeflügel verkündet. Das Kreisveterinäramt folgt damit der Empfehlung des Landesministeriums, mit der eine Übertragung des Geflügelpest-Virus‘ von Wildvögeln auf die hiesigen Geflügelbestände verhindert werden soll. Deswegen bezieht sich die Regelung auf Regionen, in denen sich vermehrt Wildvögel niederlassen oder bei denen es sich um stark frequentierte Flugzonen von Zugvögeln handelt, wie das Landesministerium mitteilt. Betroffen sind innerhalb des Kreisgebiets vier Bereiche: Isselburg, das Amtsvenn (in Ahaus und Gronau), die Heubachwiesen (in Reken) und das Zwillbrocker Venn (in Vreden).
Konkrete Auswirkungen hat die Stallpflicht lediglich auf Geflügelhalter im Risikogebiet in Isselburg: Dort sind 62 Halter mit rund 5400 Tieren betroffen. In den anderen genannten Risikobereichen sind dem Kreisveterinäramt derzeit keine Geflügelhaltungen bekannt. In diesem Zusammenhang weist der Kreis Borken darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen im Kreisgebiet – ganz unabhängig von der Größe und der Anzahl der Tiere – bei der Tierseuchenkasse gemeldet sein müssen.
Das Landesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) stellt klar, dass die Stallpflicht für Hausgeflügel in konventionellen wie Biobetrieben und in privaten Haltungen in den Risikogebieten gilt. Alle freilaufenden Legehennen, Masthühner, Puten, Enten, Gänse und sonstiges Geflügel müssen dann dort bis auf weiteres in den Ställen bleiben, um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden. Die Informationen des MKULNV sind im Internet unter www.umwelt.nrw.de zu finden.
Dieser Artikel Stallpflicht für Geflügel in einzelnen Ortslagen des Kreises Borken wurde erstmalig veröffentlicht auf Heimatreport.