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Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen

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Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 liegt in der Zeit vom 5. Juni 2013 bis 11. Juni 2013  im Rathaus der Gemeinde Raesfeld, Weseler Str. 19, Zimmer 106, 46348 Raesfeld, während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht offen.

Binnen einer Woche nach Beendigung der Auslegung kann jedermann Einspruch gegen die Vorschlagsliste einlegen (§ 37 GVG). Der Einspruch ist nur zulässig mit Begründung, dass Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen worden sind, die nach den Bestimmungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften bzw. sollten. Der Einspruch muss schriftlich eingelegt oder zu Protokoll der Gemeindeverwaltung gegeben werden.

Raesfeld, 16. Mai 2013

Andreas Grotendorst

Bürgermeister

 


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