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Zwei Tage am Pranger – keine Todeststrafe beim Femegericht

Schuldig im Namen des Gesetzes. Das „Femegericht“ tagte für die Kinder des „SchuKi-Clubs“am Donnerstagvormittag nicht wie gewohnt an der Femeiche in Erle, sondern auf der Waldbühne des Naturerlebnisparks Tiergarten von Schloss Raesfeld.

Zusammen mit seinem Schultheiß eröffnete Walter, Freigraf zu Erle (Walter Großewilde) das historische Femegericht. Ihm war zu Ohren gekommen, dass es zwei Hühner- und Eierdiebe gab, in diesem Fall waren es die Betreuerinnen Tanja Heyng und Petra Haasler höchstpersönlich.

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Walter Großewilde "Freigraf zu Erle" passte auf, dass beim Femegericht auch alles mit rechten Dingen zuging
Walter Großewilde „Freigraf zu Erle“ passte auf, dass beim Femegericht auch alles mit rechten Dingen zuging

Pech für die Eierdiebe, denn es gab einen Zeugen, der die diese Schandtat gesehen und bestätigen konnten. So eine schwere Tat forderte eine gerecht Strafe und die Schöffen mussten ein Urteil fällen. Besonders der Ankläger, Jannis Nagel, machte es den Angeklagten nicht leicht, aber die Diebe hatten noch mal Glück im Unglück. Die Schöffen entschieden sich nicht für die Todesstrafe, sondern für den Pranger, zwei Tage und zwei Nächte. Darüber hinaus wurden die Diebe als „Vogelfrei“ erklärt.

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Damit das Femegericht auch stilecht rüberkam, brachten die Mädchen und Jungen des SchuKi Club ihre eigenen Kostüme mit
Damit das Femegericht auch stilecht rüberkam, brachten die Mädchen und Jungen des SchuKi Club ihre eigenen Kostüme mit

Damit das „Femegericht“ auch stilecht rüberkommt, brachten die Mädchen und Jungen ihre eigenen Kostüme mit und bastelten im Vorfeld noch Stirnbänder aus Krepppapier. „Es war eine richtig tolle Aktion und die Kinder haben wirklich gut mitgemacht“, so Petra Haasler.
Am Ende des Femegerichts erhielten alle Kinder ein Zertifikatum, welches sie als unbescholtene Personen auswies und einen besonderen Schutz genießen, welcher mächtiger ist, als der Kaiser des Deutschen Reichs ihn gewähren könne.

Dieser Artikel Zwei Tage am Pranger – keine Todeststrafe beim Femegericht wurde erstmalig veröffentlicht auf Heimatreport.


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