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Raesfeld – Klageverfahren gegen NRW wegen Asylkostenerstattung

Gemeinde Raesfeld strebt Klageverfahren gegen das Land NRW wegen Asylkostenerstattung an

Nachdem die Gemeinde Raesfeld im November 2013 einen Antrag auf Übernahme der Asyl-Krankheitskosten in Höhe von 70.341,42 € wegen einer außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren finanziellen Belastungssituation gestellt hatte, hat sie jetzt, nach über 2 ½ Jahren und mehrmaligen Nachfragen und Erinnerungen, die bisher unbeantwortet blieben, nun eine Antwort aus dem Innenministerium des Landes NRW erhalten. Danach hält das Innenministerium es „weder für erforderlich noch für geboten“ auf Grund der parlamentarischen Beschlussfassung zu den Krankheitskosten im Flüchtlingsaufnahmegesetz im Jahr 2015 den Antrag der Gemeinde Raesfeld aus dem Jahre 2013 zu bescheiden.

Zum Sachverhalt:
Im Mai 2013 war ein Asylbewerber, der der Gemeinde Raesfeld im Zuge des Asylverfahrens durch das Land zugewiesen worden war, durch seinen Suizidversuch in Hamburg auf der Intensivbehandlungsstation für Brandverletzte eines Hamburger Krankenhauses stationär aufgenommen worden. Er verstarb dort aufgrund seiner schweren Brandverletzungen nach einer einmonatigen Behandlungszeit.
In der Folge waren der Gemeinde Raesfeld durch diesen außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Unfall Krankheitskosten in Höhe von insgesamt über 70.000 € in Rechnung gestellt worden.
Im Ergebnis hat dieser Fall nicht nur zu einem Loch in der Gemeindekasse sondern auch zu einer Grundsatzdiskussion über den Umfang der Kostenerstattung im Zuge der Asylverfahren durch das Land Nordrhein-Westfalen im Gemeinderat geführt.

Höhe der Kosten  außergewöhnlich hoch
In dem Krankheitsfall handelt es sich nach Auffassung der Gemeinde um einen nicht typischen Sachverhalt, der sowohl dem Grunde als auch der Höhe der Kosten nach außergewöhnlich und daher nicht der Normalität zugerechnet werden kann.

Untermauert wird diese Auffassung nach Meinung der Gemeinde insbesondere auch mit Blick auf die vom Land nach den Vorschriften des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vorgenommene Kostenerstattung. So hatte die Gemeinde Raesfeld für das Jahr 2013 insgesamt eine Pauschalkostenerstattung in Höhe von 57.000 € bei geplanten Aufwendungen für die Asylbewerber in Höhe von 303.500 € (ohne eigenen Personalaufwand) erhalten.

Der Nettoaufwand belief sich damit für die Gemeinde 246.500 €. Umgerechnet bedeutet dies, dass sich das Land im Jahre 2013 mit lediglich 18 % an den gemeindlichen Aufwendungen im Asylbereich beteiligt hatte, also mit 1.140 € pro Asylant/Jahr bei damals 50 leistungsberechtigten Asylbewerbern in der Gemeinde.

Die seinerzeit bei diesem Fall angefallen Krankheitskosten in Höhe von ca. 70.000 € dokumentierten die außergewöhnliche finanzielle Belastung der Gemeinde.

Rund 32.000 € für die Krankenversicherungen
Hatte die Gemeinde Raesfeld noch in den Jahren 2010 bis 2012 im Durchschnitt jährlich ca. 32.000 € für die Krankenversicherung bei etwa gleichbleibender Anzahl von 50 Asylbewerbern aufwenden müssen, hatte sie für das Haushaltsjahr 2013 für die ambulante Behandlung und Krankenhausbehandlung sowie der Versorgung mit Medikamenten insgesamt ca. 130.000 erstatten müssen. Damit wurde der eingeplante Haushaltsansatz in Höhe von 50.000 € seinerzeit um ca. 160 % überschritten.

Betrag  Betrag von 70.000 € auf 35.000 € herabgesetzt
In der Folge der auch durch diese Fälle seinerzeit in der Landespolitik angefachten Diskussion und den mit der Kostenerstattung verbundenen enormen unkalkulierbaren Risiken für die gemeindlichen Haushalte hatte das Land Nordrhein-Westfalen das Flüchtlingsaufnahmegesetzt geändert. Danach übernimmt das Land ab 2014 Krankheitskosten im Einzelfall, wenn diese den Betrag in Höhe von 70.000 € überschreiten.

Keine Hilfe für das Jahr 2013

Durch die jüngste Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes wurde der Betrag sogar von 70.000 € auf 35.000 € herabgesetzt.
„Damit wurde uns jedoch im konkreten Fall aus dem Jahr 2013 nicht geholfen“, so Bürgermeister Andreas Grotendorst zur jetzt im Rathaus eingegangenen Mitteilung des Innenministeriums. „Nicht nur, dass das Land sich mit diesem Schreiben sage und schreibe 2 ½ Jahre Zeit gelassen hat, sondern dass mit der Form und dem Inhalt des Schreibens grundlegende Rechtsgrundsätze durch das Land offensichtlich missachtet werden, ärgert mich ganz besonders“, so Andreas Grotendorst weiter. „Das kann und darf man sich nicht gefallen lassen. Wir werden einen Rechtsbeistand einschalten und überlegen den Rechtsweg zu beschreiten.

Das Land hatte genau für diese Fälle im Jahre 2013 eine Kasse, den sogenannten „Härtefallfond“ im Gemeindefinanzierungsgesetz eingerichtet.

Antrag umgegangen – nicht akzeptabel

Die Art und Weise wie das Innenministerium im konkreten Fall mit unserem Antrag umgegangen ist, ist aus meiner Sicht überhaupt nicht akzeptabel. Über einen Antrag aus dem Jahr 2013 nicht zu entscheiden mit der Begründung, dass es im letzten Jahr (2015) eine parlamentarische Befassung dazu gegeben hat, ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar. Ich frage mich ernsthaft, nach welchen Kriterien die Mittel des Härtefallfonds verteilt werden.“

Anlagen:
Schreiben des Innenministeriums NRW vom 14.04.2016
Bericht der Landesregierung zu den Sonderbedarfszuweisungen im Härtefall nach dem GFG

Einsicht in die Akten hier als download

Anlage 1

Anlage 2 Anlage 1

Dieser Artikel Raesfeld – Klageverfahren gegen NRW wegen Asylkostenerstattung wurde erstmalig veröffentlicht auf Heimatreport.


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