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Landrat Dr. Kai Zwicker schlägt Senkung der „Kreisumlage 2016″ vor

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Städte und Gemeinden sollen so um 4,2 Mio. Euro entlastet werden Kreistag muss über den Nachtragshaushalt entscheiden

Kreis Borken (pd). Landrat Dr. Kai Zwicker steht zu seinem Wort, kommunalfreundlich zu handeln: Ende des vergangenen Jahres hatte er die 17 kreisangehörigen Städte und Gemeinden um besondere Unterstützung bei der Aufstellung des Kreishaushaltes 2016 gebeten. Angesichts der damals bestehenden schwierigen Situation und Unwägbarkeiten in der Flüchtlingsfrage zeigten sich die Kommunen solidarisch und ermöglichten der Kreisverwaltung einen finanziellen Spielraum für ggf. erforderliches schnelles Reagieren.
Da sich inzwischen immer mehr herausstellt, dass es im laufenden Kreishaushalt zu Einsparungen kommen wird, will der Landrat nun den Kommunen 4,2 Mio. Euro zurückerstatten. Dies ist ein weithin einmaliger Vorgang, zumal der Kreis Borken seit 2012 ohnehin schon die niedrigste Kreisumlage in ganz NRW hat. Rechtlich möglich ist dieses Vorgehen im Wege eines Nachtragshaushaltes, den der Landrat dem Kreistag in dessen Sitzung am 22. September 2016 vorschlagen wird. Laut Dr. Zwicker soll auf diese Weise der Hebesatz der Kreisumlage, über die die Kommunen den Kreis maßgeblich finanzieren, von derzeit 28,8 Prozentpunkten auf 27,8 Prozentpunkte abgesenkt werden.

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Darstellung der finanziellen Auswirkungen der beabsichtigten Umlageabsenkung auf die 17 Kommunen im Kreis

Dadurch ergibt sich für die kreisangehörigen Kommunen eine Einsparung von 4,2 Mio. Euro für das laufende Haushaltsjahr. In der Anlage sind die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf die einzelnen Kommunen im Kreis dargestellt. Insbesondere folgende Gründe ermöglichen aus Sicht des Kreises Borken die beabsichtigte Senkung: 1. Niedrigere SGB II-Kosten wg. geringerer Anzahl an Bedarfsgemeinschaften Der bisherige Verlauf des Haushaltsjahres 2016 („1. Controllingbericht“ zum Stichtag 30.06.2016, der jetzt vorliegt) zeigt: Geringere Zugangszahlen an Flüchtlingen und zeitverzögerte Asylverfahren führen voraussichtlich zu durchschnittlich weniger als 8.000 Bedarfsgemeinschaften anstatt der ursprünglich angenommenen 8.450.

Mit einer Verbesserung von derzeit 865.000 Euro ist hier daher zum Jahresende zu rechnen. 2. Kostengünstigere Gebäude- und Straßensanierungen Für anstehende Instandhaltungen von Gebäuden (Hallendeckensanierungen von Sporthallen und Sanierung der Sporthalle Berufskolleg Technik Ahaus) und von Straßen (Deckeninstandsetzung Kreisstraße 14 Südlohn und Kreisstraße 34 Gescher) waren im Jahresabschluss 2015 Rückstellungen gebildet worden, da diese seinerzeit nicht umgesetzt werden konnten. Wie sich jetzt herausstellt, werden die Mittel insbesondere wegen für den Kreis kostengünstigerer Lösungen nicht in vollem Umfang benötigt.

Das wird das Ergebnis im Jahr 2016 um voraussichtlich 1 Mio. Euro verbessern. 3. Geringere Personalaufwendungen wegen Stellenvakanzen Bei den Personalaufwendungen werden aufgrund der hohen Personalfluktuation in der Kreisverwaltung 2016 voraussichtlich 0,5 Mio. Euro eingespart, da sich offene Stellen erst zeitverzögert besetzen lassen. 4. Höhere Anzahl geahndeter Verkehrsordnungswidrigkeiten Mehreinnahmen von fast 0,6 Mio. Euro im Budget Verkehr resultieren hauptsächlich aus gestiegenen Bußgelderträgen für Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Insbesondere hat die Autobahnpolizei im begrenzten Umfang auf einem Teilstück (Baustelle) der A 31 wieder Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Infolgedessen ist die Anzahl der eingeleiteten Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen und der erlassenen Bußgeldbescheide gestiegen. Weitere Verbesserungen werden laut Dr. Zwicker bis zum Jahresende 2016 erwartet. Dazu wird der „2. Controllingbericht“ der Kreisverwaltung mit 30.09.2016 Erkenntnisse liefern.

Für eine Nachtragshaushaltsatzung 2016 ist das gleiche förmliche Verfahren wie für die Haushaltssatzung 2016 erforderlich: Im Anschluss an das vorgeschriebene „Benehmensverfahren“ mit den kreisangehörigen Kommunen soll nach den Vorstellungen des Landrates der Entwurf der Nachtragssatzung 2016 im Rahmen einer Sondersitzung des Kreistages voraussichtlich am 10.11.2016 eingebracht werden. Verabschiedet werden soll die Nachtragssatzung dann durch den Kreistag am 08.12.2016. In dieser Sitzung wird planmäßig auch der Entwurf des Kreishaushalts 2017 vorgestellt.

Dieser Artikel Landrat Dr. Kai Zwicker schlägt Senkung der „Kreisumlage 2016″ vor wurde erstmalig veröffentlicht auf Heimatreport.


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