für den sozialen Wohnungsbau 2017 Kreis Borken berät Antragsteller
Kreis Borken (pd). Das Land NRW stellt auch 2017 wieder Fördergelder für den sozialen Wohnungsbau bereit. Die neuen Förderbestimmungen sind jetzt in Kraft getreten. Darauf weist Claudia Brune, Leiterin der Abteilung Wohnungswesen im Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz der Kreisverwaltung, hin.
Sie und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bewilligungsstelle beraten interessierte Bürgerinnen und Bürger gerne über die einzelnen Förderprogramme und helfen bei der Antragstellung. Zu erreichen sind sie im Borkener Kreishaus unter der Telefonnummer 02861/82-2359 und 82-2361. Auch auf der Internetseite des Kreises Borken gibt es Informationen zu den aktuellen Förderkonditionen unter
www.kreis-borken.de/wohnraumfoerderung.
Der Förderschwerpunkt des Wohnraumförderungsprogrammes des Landes NRW liegt weiterhin im Mietwohnungsbau. Gefördert werden können aber auch der Bau und der Kauf von Eigenheimen, die Beseitigung von Barrieren in und an Wohngebäuden, Maßnahmen zum Einbruchschutz und Verbesserung der Energieeffizienz. Die neuen Förderbestimmungen beinhalten wieder attraktive Tilgungsnachlässe (das sind Darlehensbeträge, die nicht zurückzuzahlen sind). Sie betragen für den Kreis Borken im Mietwohnungsbau je nach Bauort 10 bis 15 Prozent. Für bestimmte Zusatzdarlehen, zum Beispiel für kleine Wohnungen wird sogar ein Tilgungsnachlass von 50 Prozent gewährt. Mit diesen Tilgungsnachlässen ist die Förderung trotz der aktuellen Niedrigzinsphase besonders attraktiv für Investoren.
Mit der Mietwohnraumförderung verbunden ist eine Sozialbindung, das heißt, die Wohnungen dürfen im Regelfall für die Dauer von 20 oder 25 Jahren nur an Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines vermietet werden.
Da Fördermittel nur in begrenzter Höhe zur Verfügung stehen, empfiehlt Claudia Brune, entsprechende Anträge frühzeitig zu stellen und vorher das Beratungsangebot des Kreises zu nutzen.
Ergebnisse der Wohnraumförderung 2016:
Insgesamt wurden 2016 rund 20,7 Millionen Euro Fördergelder für 197 Wohneinheiten vergeben und Tilgungsnachlässe in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro gewährt. Das ist eine Steigerung der Fördersumme um rund 75 Prozent gegenüber dem Vorjahr (11,8 Mio. Euro).
Im Fokus der Förderung 2016 stand die Schaffung von barrierefreien Mietwohnungen, die auch für Interessenten mit mittlerem und niedrigem Einkommen finanzierbar sind. Förderzusagen in Höhe von rund 16 Millionen Euro wurden für den Neubau von 128 Mietwohnungen/ Mieteinfamilienhäusern im Kreis Borken erteilt. Ebenfalls Fördergelder erhielten 40 Haushalte zum Kauf oder Bau von Eigenheimen. Bei 26 Wohnungen/Eigenheimen konnten Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren und zur Verbesserung der Energieeffizienz und bei drei Wohnungen/Eigenheimen Maßnahmen für Schwerbehinderte gefördert werden.
Dieser Artikel Erfolgreiches Förderjahr 2016 und neue attraktive Förderkonditionen wurde erstmalig veröffentlicht auf Heimatreport.