68.900 Euro in den ersten fünf Monaten seit Einführung ausgezahlt / Kreis Borken Ansprechpartner für Eltern
Kreis Borken (pd). Im Jahr 2013 zählte der Kreis Borken 869 Anträge auf Betreuungsgeld. 760 Eltern im Kreisgebiet haben daraufhin bereits Zahlungen erhalten. Darunter waren 45 Väter (sechs Prozent). Seit August 2013 haben Eltern ein- und zweijähriger Kinder, die keine öffentlich geförderte Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen, grundsätzlich Anspruch auf Betreuungsgeld. Insgesamt zahlte der Kreis Borken 68.900 Euro aus. 83 weitere Anträge mussten abgelehnt werden. “Dies liegt in erster Linie an der gesetzlichen Stichtagsregelung”, erklärt der Leiter der zuständigen Abteilung im Fachbereich Jugend und Familie, Markus Grotendorst, “nur Kinder, die ab dem 1. August 2012 geboren sind, können von der neuen Familienleistung profitieren.”
Momentan werden monatlich 100 Euro als Zuschuss für die häusliche oder selbst organisierte Kinderbetreuung ausgezahlt. Ab August 2014 steigt der Beitrag auf monatlich 150 Euro. Im Anschluss an das Elterngeld beläuft sich der Zahlungszeitraum längstens auf 22 Monate. 2013 haben 82 Prozent die maximale Anspruchsdauer beantragt. Der Festbetrag wird unabhängig vom konkreten Einkommen der Eltern gezahlt. Nur bei einem Familieneinkommen über 500.000 Euro und bei Alleinerziehenden über 250.000 Euro entfällt der Anspruch. In durchschnittlich acht Tagen erhielten die Antragssteller vom Kreis Bescheid. Beim Betreuungsgeld ist die Kreisverwaltung für alle 17 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet zuständig.
In rund 600 Fällen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsgeldstelle Antragsstellende beraten. “Gerade in der ersten Zeit nach Einführung der neuen Leistung war der Bedarf hoch”, konstatiert Markus Grotendorst, “danach hat sich die Zahl der Anfragen aber deutlich verringert.” Über das Betreuungsgeld, das Elterngeld und das Thema Elternzeit informiert der Kreis Borken in Vortragsabenden sowie in den monatlichen Sprechstunden in den Rathäusern in Bocholt und Gronau.
Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.kreis-borken.de/betreuungsgeld. Telefonische Auskunft gibt es zudem unter der Rufnummer 02861/82-2247.
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