
vorne Landrat Dr. Olaf Gericke (links) und Landrat Dr. Kai Zwicker bei der Unterzeichnung der Vereinbarung – mit dabei (hinten links) Geschäftsführer Thomas Grundmann (Abfallwirtschaftsgesellschaft Kreis Warendorf) und Geschäftsführer Peter Kleyboldt (Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland)
Kreis Borken kann Deponiekapazitäten im Kreis Warendorf nutzen
Kreis Borken (pd). Die seit 2003 bestehende Zusammenarbeit in der Abfallwirtschaft zwischen den Kreisen Borken und Warendorf wird in geänderter Form fortgesetzt: Borkens Landrat Dr. Kai Zwicker und seiner Warendorfer Amtskollege Dr. Olaf Gericke vereinbarten jetzt, dass der Kreis Borken Abfälle, die zur Ablagerung bestimmt sind, zur Zentraldeponie des Kreises Warendorf in Ennigerloh transportieren darf. Dort gibt es freie Lagerkapazitäten, während die Deponie in Borken-Hoxfeld bereits seit Jahren verfüllt ist. Aktuell handelt es sich um rund 4.000 Tonnen Abfälle im Jahr. Bislang hatte der Kreis Borken in Ennigerloh bereits mechanisch-biologisch vorbehandelte Restabfälle entsorgen können.
Die beiden Landräte setzen damit entsprechende Beschlüsse um, die der Borkener und der Warendorfer Kreistag Ende des vergangenen Jahres gefasst haben. Grundlage hierfür war insbesondere der “Abfallwirtschaftsplan des Landes NRW”, der eine verstärkte kommunale Zusammenarbeit zur Auslastung bestehender Anlagen fordert. Mit der nun geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung überträgt der Kreis Borken die Aufgabe zur Ablagerung von “Abfällen zur Beseitigung” auf den Kreis Warendorf. Beide Kreise profitieren davon: Dem Kreis Borken ermöglicht die Vereinbarung Entsorgungssicherheit. Der Kreis Warendorf gewinnt Abfallmengen zur Auslastung seiner Zentraldeponie, die angesichts der stetig zurückgehenden Mengen von ablagerungsfähigen Abfällen noch über Jahrzehnte hinweg Kapazitäten hat.
Dieser Artikel Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Ablagerung von Abfällen wurde erstmalig veröffentlicht auf Raesfeld Erle Borken Schermbeck Niederrhein Wesel.