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Kreistagswahlbezirke für die Kommunalwahl

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Kreistagswahlbezirke für die Kommunalwahl im September wurden festgelegt Wahlausschuss für den Kreis Borken tagte „unter freiem Himmel“

Kreis Borken (pd). Bei der Kreistagswahl am Sonntag, 13. September 2020, wird es im Kreis Borken erneut 30 Wahlbezirke geben. Der vom Kreistag eingesetzte Wahlausschuss für die Kommunalwahl beschloss nun in seiner Sitzung einstimmig – bei einer Enthaltung – die genaue Einteilung.

Die Sitzung „unter freiem Himmel“ leitete der Kreiswahlleiter Dr. Ansgar Hörster. Vor dem Hintergrund der angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Ausbreitung erläuterte er zunächst, warum die Sitzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt anberaumt wurde: „Gesetzlich verpflichtend muss die Sitzung bis zum 31. März öffentlich stattfinden.

Es gibt keine Möglichkeit, dass nur wenige Mitglieder dieses Gremiums – etwa vergleichbar Ratsbeschlüssen – Beschlüsse per Dringlichkeit treffen können. Eine andere Art der Sitzung oder ein schriftliches Umlaufverfahren sind ebenfalls nicht zulässig. Also musste der Wahlausschuss tagen.“ Um möglichst risikoarm tagen zu können, habe die Kreisverwaltung die Sitzung nach draußen verlegt und bei der Sitzordnung auf Abstand geachtet. Das Vorgehen des Kreises sei von der Ausnahmeregelung des derzeitigen Versammlungsverbots gedeckt. Wenn es gesetzlich erforderlich oder dringend notwendig sei, müssten im Übrigen in den nächsten Tagen und Wochen auch Gremien auf anderen politischen Ebenen tagen.

Zur Sitzung selbst: Wie bereits in den meisten Kommunen gab es gegenüber der Kommunalwahl 2014 auch bei dem Zuschnitt der Kreiswahlbezirke Änderungen.

Bei der Einteilung waren neben den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes auch die aktuellen Vorgaben des Urteils des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 20. Dezember 2019 sowie des Landeswahlleiters zu beachten.

Danach ist ohne besondere Rechtfertigung lediglich eine Abweichung der Zahl der Wahlberechtigten eines Wahlbezirks bis zu 15 Prozent von der durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten eines Wahlbezirks (im Kreis Borken 10.185 Wahlberechtigte) als unproblematisch zu erachten. Bisher waren das bis zu 25 Prozent der Einwohner. Räumliche Zusammenhänge und Stadtbezirksgrenzen sollen möglichst gewahrt werden. Außerdem war zu beachten, dass die Grenzen der Kreiswahlbezirke die bis Ende Februar festgelegten Wahlbezirke der Kommunen für die Ratswahl nicht durchschneiden. Aufgrund einer geänderten Anzahl und einer damit einhergehenden Neuordnung von Gemeinde- / Stadtwahlbezirken in Schöppingen und Vreden wurde eine Neuzuordnung der dortigen Kreiswahlbezirke vorgenommen.

Zur Einhaltung der erwähnten Abweichungsgrenzen wurden Änderungen gegenüber der Einteilung 2014 in folgenden Gebieten beschlossen:

– Stadtgebiet Bocholt und Rhede:

Bildung eines gemeindeübergreifenden Kreiswahlbezirks im Norden von Rhede / Bocholt (Kreiswahlbezirk 7), Neuzuordnung von Stadtwahlbezirken der Stadt Rhede zum Kreiswahlbezirk 8 (Rhede) und Folgeänderungen in Bocholt (betreffend die Kreiswahlbezirke 2, 4 und 6).

– Innerhalb des Stadtgebiets Borken:

Verschiebung des Stadtwahlbezirks 13 der Stadt Borken vom Kreiswahlbezirk 10 in den Kreiswahlbezirk 11

– Gebiet Reken (Kreiswahlbezirk 14), Heiden inkl. Borken-Marbeck (Kreiswahlbezirk 13):

Der Kreiswahlbezirk 13 (bisher: Heiden / Borken-Marbeck) umfasst künftig zusätzlich den Gemeindewahlbezirk 9 der Gemeinde Reken (bisher Kreiswahlbezirk 14)

– Stadtgebiete Stadtlohn / Gescher:

Der Kreiswahlbezirk 19 (Stadtlohn) umfasst künftig als gemeindeübergreifender Kreiswahlbezirk zusätzlich zwei Wahlbezirke der Stadt Gescher (Stadtwahlbezirke 1 und 13, bislang Kreiswahlbezirk 16).

Der Stadtwahlbezirk 5 der Stadt Stadtlohn wechselt aus dem Kreiswahlbezirk 19 in den Kreiswahlbezirk 18, der Stadtwahlbezirk 7 (bislang Kreiswahlbezirk 18) in den Kreiswahlbezirk 19.

– Innerhalb des Stadtgebiets Gronau: Verschiebung des Stadtwahlbezirks 15 vom Kreiswahlbezirk 30 in den Kreiswahlbezirk 28.

Die genaue Einteilung der Wahlbezirke ist der beigefügten Karte zu entnehmen. Zudem erscheint sie im heutigen (20. März 2020) Amtsblatt des Kreises Borken.

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Corona-Krise: Nur 40 Kunden dürfen in den EDEKA-Markt

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Zahlreiche Edeka-Märkte beschränken die Anzahl der Kunden, die gleichzeitig in die Märkte dürfen. Im Erler Markt dürfen sich nur noch 40 Kunden auf einmal im Geschäft aufhalten.

Bei REWE in Raesfeld gelten laut heutiger Anfrage diese Regelung derzeit noch nicht.

Geändert werden erneut die Öffnungszeiten: Montag bis Samstag von 8 bis 19 Uhr.

Wie überall in Supermärkten sind derzeit Toilettenpapier und Desinfektionsmittel komplett ausverkauft.

Neben Reis und Nudeln gibt es auch kaum noch Hefe. Eine Antwort auf die Frage, warum Hefe derzeitig so heiß gefragt ist, haben wir noch nicht gefunden.

Petra Bosse

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Corona-Krise. Keine Märkte in Winterswijk und Enschede

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Zum Schutz vor der Weiterverbreitung des Coronavirus bittet der Kreis Borken erneut, von Fahrten in die niederländische Nachbarregion abzusehen

Kreis Borken (pd). Zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus sind auch in den Niederlanden zahlreiche Einschränkungen beschlossen worden. Dazu zählt, dass auch die Märkte in Winterswijk und Enschede nicht stattfinden.

Diese Regelung gilt ab sofort und zunächst bis zum 6. April. Das haben die Bürgermeister der jeweiligen Städte mitgeteilt. Die Gastronomiebetriebe einschließlich der Restaurants sind dort bereits geschlossen. Der Kreis Borken bittet daher erneut eindringlich darum, von Fahrten in die niederländischen Nachbarregionen abzusehen. Die Niederlande sind vom Coronavirus ebenfalls stark betroffen.

Gleiche Regeln an Grenzen

Gestern (19.03.2020) hatte sich Landrat Dr. Kai Zwicker gemeinsam mit sieben weiteren Landräten aus NRW sowie Münsters Oberbürgermeister an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesinnenminister Horst Seehofer und NRW-Ministerpräsident Armin Laschet gewandt, damit diese sich mit dem niederländischen Ministerpräsident Rutte auf eine gemeiname Strategie gegen das Coronavirus verständigen:

„Die Regelungen müssen beiderseits der Grenze die gleichen sein. Ansonsten bliebe als ultima ratio nur eine Grenzschließung für den nicht berufsbedingten Personenverkehr, die wir alle nicht wünschen und zutiefst bedauern würden“, heißt es darin.

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Notruf 112 bitte für Notfälle freihalten

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Notruf bei der Kreisleitstelle: Anruferinnen und Anrufer sollen mitteilen, ob Menschen im Haushalt infiziert sind

Einsatzfähigkeit soll damit erhalten bleiben

Kreis Borken. Der Kreis Borken bittet angesichts der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus dringend alle Bürgerinnen und Bürger, den Notruf 112 ausschließlich für akute Notfälle frei zu halten.

Sofern in einer akuten Notsituation die Notrufnummer gewählt wird, sollte die Anruferin oder der Anrufer auch mitteilen, ob Menschen im Haushalt leben, die mit dem Coronavirus infiziert sind, in häuslicher Quarantäne leben oder noch nicht ärztlich abgeklärte Erkältungssymptome aufweisen.

Denn nur auf diese Weise können frühstmöglich Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um die Einsatzkräfte bestmöglich vor einer Infektion zu schützen. Das ist notwendig, um die Einsatzfähigkeit von Feuerwehr, Polizei, des Rettungsdienstes und der Hilfsorganisationen weiterhin aufrecht zu erhalten.

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Corona-Virus: Aktueller Stand für den Regierungsbezirk Münster

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Corona-Virus: Aktueller Stand 21.3.2020 für den Regierungsbezirk Münster – Kreis Borken und Deutschland gesamt

Entsprechend den der Bezirksregierung Münster vorliegenden Meldungen aus den Kreisen und Städten stellt sich die Lage wie folgt dar:

Coronainfektionen Bezirksregierung Münster

Stand: 21.03.2020, 17 Uhr

Für den Regierungsbezirk Münster wurden 17 Gesundete gemeldet.

1.158 126 (1.126) Infektionen

  • Stadt Bottrop: 16 Infektionen, 1 gesundet
  • Stadt Gelsenkirchen: 41 Infektionen, 2 gesundet
  • Stadt Münster: 219 Infektionen, 6 gesundet
  • Kreis Borken: 252 Infektionen, 3 gesundet
  • Kreis Coesfeld: 129 Infektionen, 5 gesundet
  • Kreis Recklinghausen: 127 Infektionen
  • Kreis Steinfurt: 188 Infektionen
  • Kreis Warendorf: 186 Infektionen

Kreis Borken

Die Zahl der bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus im Kreis Borken aktuell (20.03.2020, 17 Uhr) bei 252 (209). Mit Blick auf die einzelnen Kommunen im Kreisgebiet stellt sich die Lage wie folgt dar:

Raesfeld: 28 Infektionen (23) – 5 gesundete Personen – 50 Personen befinden sich in häuslicher Quantäne

Kreis Borken. Die Zahl der bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus im Kreis Borken liegt aktuell (21.03.2020, 16.30 Uhr) bei 274. Mit Blick auf die einzelnen Kommunen im Kreisgebiet stellt sich die Lage wie folgt dar (bei Veränderungen in Klammern die Werte aus unserer letzten Meldung):

Ahaus: 38 Infektionen (35) – 2 gesundete Personen

Bocholt: 55 Infektionen (52) – 1 gesundete Person

Borken: 40 Infektionen (38) – 3 gesundete Personen

Gescher: 7 Infektionen (7)

Gronau: 11 Infektionen (11)

Heek: 2 Infektionen (1)

Heiden: 5 Infektionen (5)

Isselburg: 6 Infektionen (6)

Legden: 2 Infektionen (2)

Reken: 11 Infektionen (11)

Rhede: 25 Infektionen (22)

Schöppingen: 3 Infektionen (3)

Stadtlohn: 3 Infektionen (3)

Südlohn: 5 Infektionen (5)

Velen: 9 Infektionen (7)

Vreden: 24 Infektionen (21)

In der genannten Gesamtzahl der Infektionen sind weiterhin die bereits „gesundeten“ Personen erhalten.

Entgegen anderslautender Gerüchte gibt es bislang keinen Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus im Kreis Borken.

In der genannten Gesamtzahl der Infektionen sind weiterhin die bereits „gesundeten“ Personen erhalten.

Kein Todesfall im Kreis Borken

* In früheren Meldungen war in Legden und Velen jeweils ein Fall mehr angegeben – dabei handelte es sich um Verdachtsfälle, die sich letztlich doch nicht bestätigt haben. Entgegen anderslautender Gerüchte gibt es bislang keinen Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus im Kreis Borken.

Zum Hintergrund: Quarantäne

Alle Personen mit bestätigten Coronavirus-Infektionen befinden sich für 14 Tage in häuslicher Quarantäne. Die häusliche Quarantäne ist eine behördlich angeordnete Maßnahme. Damit diese Wirkung zeigt, ist es zwingend nötig, sich an die Vorgaben zu halten:

• Verbleiben im eigenen Haushalt  – also nicht mit Freunden treffen oder in der Stadt herumlaufen! Zuhause mit den Angehörigen / Mitbewohnern das Zusammenleben besprechen: Bad nach Benutzung reinigen, nicht länger als 15 Minuten gemeinsam in einem Raum, nicht zu nah sein, keine gemeinsamen Mahlzeiten!

• Regelmäßiger Kontakt mit dem Kreisgesundheitsamt • Den weiteren Anweisungen des Kreisgesundheitsamtes folgen Zusätzliche Hinweise:

Landrat Dr. Kai Zwicker weist nochmal auf die Vorgaben zum Infektionsschutz hin: „Verhalten Sie sich so, als wenn Sie und Ihre Mitmenschen eine schwere Erkältung haben – dann ‚liegen‘ Sie richtig!“ So rät er etwa weiterhin, dass alle ihre sozialen Kontakte auf das Nötigste reduzieren sollten, engen Kontakt vermeiden und Abstand halten sollten. „Achten Sie immer auf die Hygieneregeln, insbesondere auf regelmäßiges, gründliches Händewaschen!“ Auf diese Weise schütze man nicht nur sich selbst, sondern auch die „Risikogruppen“, wie ältere und vorerkrankte Menschen.

Mehr Informationen gibt es auch unter www.infektionsschutz.de. Über die weitere Entwicklung wird laufend über das Internet unter www.kreis-borken.de/coronavirus sowie über Facebook, Twitter und Instagram berichtet.

Die Telefon-Hotline des Kreisgesundheitsamtes Borken für medizinische Fragen zum Coronavirus unter der Telefonnummer 02861/82-1091 ist Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr und am Wochenende von 10 bis 17 Uhr freigeschaltet. Darüber hinaus ist die Patientenhotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter Tel. 116117 rund um die Uhr erreichbar.

NRW gesamt – Zahl der Infizierten steigt auf 6257 (4971) und 20 Tote

Deutschland gesamt: mehr als rund 20.000, Tote 44

Coronavirus
Quelle: Klinikum Westmünsterland

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Änderung der Notbetreuung – Ein Elternteil reicht aus

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Ausweitung der „Notbetreuung“ in Schulen und Kindertagesstätten

Ausreichend, wenn ein Elternteil „Schlüsselperson“ ist / Betreuung der Kinder auch am Wochenende möglich

Kreis Borken(pd). Die Landesregierung NRW hat jetzt mitgeteilt, dass die „Notbetreuung“ für Kinder in Schulen und Kindertagesstätten neu geregelt wird: Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, können künftig auch Kinder betreut werden, wenn nur ein Elternteil eine sogenannte „Schlüsselperson“ ist, eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorliegt und die Betreuung der Kinder nicht anderweitig organisiert werden kann.

Es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigungen vorgelegt werden. Dies gilt nach Auskunft des Landes ab kommenden Montag, 23. März 2020. Zusätzlich hat das Land angekündigt, dass die Betreuung auch auf das Wochenende und die Ferien ausgeweitet wird.

Ansprechpersonen für Eltern bzw. Sorgeberechtigte sind die jeweiligen Kita- und Schulleitungen. Bei darüberhinausgehenden Fragen und falls kein Betreuungsvertrag besteht, können sie sich im Falle der Kindertagesbetreuung ab Montag an das zuständige Jugendamt (Kreisjugendamt oder die Stadtjugendämter Ahaus, Bocholt, Borken, Gronau) wenden. Bei Fragen zur Betreuung von Schulkindern ist dann das Schulamt für den Kreis Borken erreichbar.

Der Vordruck für die Arbeitgeberbescheinigung zur Unabkömmlichkeit von Beschäftigten und alle weiteren Informationen sind auf der Internetseite www.kreis-borken.de/notfallbetreuung bereitgestellt und werden über die Einrichtungen verteilt. Die Sorgeberechtigten melden mit diesen Unterlagen ihre Bedarfe für eine Notfallbetreuung bei den Kitas, Tagespflegestellen und Schulen an. Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der Schule, Kita oder Tagespflegestelle aufzunehmen, treffen dann die Leitungen der jeweiligen Einrichtungen.

„Schlüsselpersonen“ sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Die einzelnen Bereiche sind auch auf unserer Internetseite zu finden.

Weiterhin gelten aber folgende Regelungen:

Kinder können nur in Notfallgruppen betreut werden, wenn die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen, die Kinder nicht in Kontakt stehen zu infizierten Personen, seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitsymptome aufweisen, die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet (Den Link gibt es auf der Internetseite www.kreis-borken.de/coronavirus) ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.

Über die weitere Entwicklung wird laufend über das Internet unter www.kreis-borken.de/coronavirus sowie über Facebook, Twitter und Instagram berichtet. Auf unserer Internetseite finden Sie darüber hinaus viele Informationen rund um das Coronavirus.

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FDP-Ortsverbandes Raesfeld bedankt sich bei Andreas Grotendorst

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Im Namen des FDP-Ortsverbandes Raesfeld bedankt sich Christoph Stephan für den offenen Brief von Bürgermeister Andreas Grotendorst.

„Er hilft sicherlich, den Raesfelder Mitbürgerinnen und Mitbürgern nachdrücklich den Ernst der Lage zu verdeutlichen. Neben der für uns selbstverständlichen Umsetzung der aktuellen Vorgaben und Handlungsempfehlungen der Bundes-, Landes- und Kreisregierung sowie der Einhaltung der dringenden Verhaltens-Maßregeln des RKI und natürlich auch Ihrer gestrigen Bitte, bei der wir gern mit gutem Beispiel voran gehen, möchten wir Ihnen unsere Hilfe anbieten.

Sollte es etwas geben, bei dem wir Sie, die Gemeindeverwaltung oder andere örtliche Stellen unterstützen können:

– sei es die Verbreitung wichtiger Mitteilungen und Informationen,
– Kontaktlose, nachbarschaftliche Hilfsangebote wie Einkäufe erledigen, Botengänge übernehmen, Hund ausführen und der gleichen mehr,
– anderweitige Unterstützung, bitten wir Sie herzlich, sich bei uns zu melden.

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SPD Ortsverein sagt DANKE

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Hochachtung für umsichtiges Handeln des Bürgermeisters von Raesfeld und der Verwaltung

Es ist dem Ortsverein der SPD ein besonderes Anliegen, angesichts der Corona-Krise allen herzlich zu danken, die beruflich oder ehrenamtlich mit großem Einsatz bemüht sind, die Versorgung und auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Unsere besondere Hochachtung gilt dem Bürgermeister und der Verwaltung für ihr umsichtiges Handeln.
Für den SPD-Ortsverein Elke Rybarczyk

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Armin Laschet NRW – Zwei Personen sind okey

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Armin Laschet- Pressekonferenz Sonntag – Zwei Personen sind okey. Es gibt keine Ausgangssperre, sondern eine Ausgangsbegrenzung

“ Kontaktverbot ist sinnvoller als eine Ausgangssperre“, so Armin Laschet heute bei der Pressekonferenz. Das Land wird also nicht komplett dichtgemacht, sprich Ausgangssperre.

Diese Maßnahme wurde heute gemeinsam vom Bund und Länder beschlossen:

Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit über zwei Personen sind in der Öffentlichkeit verboten. Sprich: Alle sozialen Kontakte, die über die Kernfamilie hinaus gehen, müssen eingestellt werden. Dies beutet, dass in öffentlichen Räumen und Parks nur zwei Personen unterwegs sein dürfen. Ab drei Personen gilt ein Kontaktverbot.  Ausgenommen werden Familien sowie Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben.

Mit dieser Regelung wollen Bund und Länder die Ausbreitung durch das Kontaktverbot die Infektionsketten unterbrechen.

Dieses Verbot wird durch die öffentlichen Ordnungsunterämter und durch die Polizei verfolgt und bestraft. Verstöße werden hart bestraft!

Bei den notwendigen Gängen wie Einkaufen, Spazierengehen muss darauf geachtet werden, dass keine Gruppen gebildet werden und dass der Abstand, beispielsweise an der Supermarktkasse, eingehalten wird.  Die Rechtsverordnung des Landes NRW gilt bis zum 19. April.

Geschlossen werden auch alle Friseurgeschäfte, Massagesalons oder Tattoos-Studios.

Die ersten Erfolge dieser Maßnahme werden sich erst nach 14 Tagen bemerkbar machen. Bis dahin wird noch die Zahl der infizierten Personen ansteigen.

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Kind aus dem Kohlenpott ist in Raesfeld angekommen

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Wohnen in Raesfeld Eindrücke einer Neubürgerin

Seit dem 1. Juni 2019 wohnt Sandra Wohlfahrt (43) in Raesfeld. Sie hat vorher in ihrem ganzen Leben den Kreis Recklinghausen nicht verlassen. Wieso zieht also ein echtes „Ruhrpottmädchen“ nach Raesfeld? „Letztes Jahr haben mein Mann und ich uns getrennt. Und ich wollte einen Neuanfang.

Sandra Wohlfahrt Raesfelder Neubürgerin

Wo genau hin, war zu Anfang nicht klar. Ich arbeite im Außendienst für eine private Krankenversicherung in Haltern am See und Umgebung. Also sollte es auch im südlichen Westmünsterland sein. Wichtig war die Lage der neuen Wohnung. Ruhe und eine schöne Aussicht. Das hatte oberste Priorität.“

Erster Gedanke: Weit ab vom Schuss

Zwei Monate durchforstete sie alle Wohnungsanzeigen; aus Zufall erweiterte sie dann den Radius bis nach Raesfeld – und wurde direkt fündig.

„Auf dem Weg zur Wohnungsbesichtigung dachte ich mir schon, wow, ganz schön ab vom Schuss. Aber dann bin ich in das Dorf – und war tatsächlich schockverliebt.

Raesfeld ist wunderschön. Die Natur, besonders jetzt im Frühling ist der Wahnsinn, die Luft so frisch. Keine Hochhäuser, keine fünfspurigen Straßen. Hier wollte ich hin und hier fühle ich mich wohl.“

Sandra Wohlfahrt Raesfelder Neubürgerin

Auch das Freizeit- und Kulturangebot überzeugten. So war sie im vergangenem Jahr schon bei „So klingt der Sommer“ im August am Wasserschloss Raesfeld „eine unglaubliche Atmosphäre – tolle Musik, und dann das Schloss dabei, das war ein toller Abend“.
Genauso wie die Büchermesse oder Live und Lecker – da werden wir sie dieses Jahr garantiert wieder antreffen. Auch die Weihnachtsgala im Rittersaal war im Programm.

Ruhe vom Alltag

Sprüche, sie würde jetzt auf dem platten Land leben, da wäre doch nichts los, lächelt sie weg. „Wer das sagt, hat keine Ahnung. Hier wird viel angeboten – gerade am Schloss ist gefühlt immer was los. Und ja, Ruhe gibt es hier auch. Aber wem schadet das in dieser turbulenten und schnellen Welt?! Hier habe ich meinen Alltag – und Ruhe vom Alltag in einem Paket“.

Man merkt ihr an, wie wohl sie sich hier fühlt – angekommen. Und darüber hinaus ist sie offen, die Natur, die Menschen und die Veranstaltungen kennenzulernen und zu genießen.

Selbst jetzt in Zeiten der Coronakrise zeigt sie sich optimitisch. „Frische Luft und lange Spaziergänge werden mir durch die Zeit helfen. Liegt ja alles direkt vor meiner Haustür“

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Suppentopfklauer verhindern leckere Lieferung

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Unbekannte nutzen Aktion zum Diebstahl

Raesfeld. Über die Suppenlieferung in Raesfeld hat man nur Gutes gehört. „Eine tolle Aktion für viele Raesfelder“ war in der Zeitung zu lesen. Auch zu lesen war, dass die Aktion durch das Catering-Unternehmen Wachtmeister vielleicht wiederholt werden soll.

Es soll hier in diesem Beitrag kein Wasser in den Wein gegossen, sondern lediglich zur Vorsicht geraten werden. Es hat nichts mit dem Produkt selbst zu tun, sondern mit einer „Erfahrung“, die Bürger am Samstag, dem 21.03.2020, am Tag der Auslieferung der Suppe gemacht haben.

Suppentopf wurde in die Einfahrt gestellt

Was ist passiert: Ein Ehepaar hatte sich für die Aktion gemeldet und um Lieferung der Suppe gebeten. Da nicht klar war, wann die Lieferung genau erfolgen sollte, wurde ein Edelstahltopf mit einer Spende in die Einfahrt ihres Wohnhauses an der Borkener Straße gestellt.

Als die Mitarbeiter der Firma Wachtmeister den Topf befüllen wollten, war dieser nicht mehr da. Er muss in der Zeit von 9 Uhr bis ca. 11.30 Uhr samt Spende entwendet worden sein. Obwohl der Schaden verkraftbar ist (Edelstahltopf ca. 100 € + Spende) hat das Ehepaar unverzüglich Anzeige gegen Unbekannt erstattet.

Warnung vor Wiederholungstätern

Mit diesem Hinweis möchten das Ehepaar allen Teilnehmern bei Wiederholungsaktionen zur Vorsicht raten. „Wir konnten es nicht glauben und sind jetzt noch sprachlos, dass in einer Zeit, in der ganz andere Dinge wichtig sind und es auf den Zusammenhalt ankommt, solch perfides Verhalten überhaupt möglich ist.“

Die köstliche Suppe wurde dennoch geliefert, in einem neuen Topf nach einer erneuten Spende. Mal ehrlich. Da kann die Suppe noch so lecker sein, ein bitterer Beigeschmack bleibt…

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Coronakrise – Erbsensuppe auf Rädern gegen Spende

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Es war zwar keine Erbsensuppe, sondern eine deftige Kartoffelsuppe, dennoch hatten rund 300 Raesfelder ihre Töpfe vor die Tür gestellt

RAESFELD. Unermüdlich rollten die Fahrzeuge von André Wachtmeister am Samstagvormittag ab zehn Uhr von Tür zu Tür durch die Gemeinde und lieferten die vorab bestellte Erbsensuppe gegen Spende.

suppe gegen Spende in Raesfeld

Zum ersten Mal bot der Partyservice in Zeiten der Coronakrise diesen besonderen Dienst an. Gleich mehrere mobile Gulaschkanonen versorgten rund 300 Haushalte in Raesfeld, Erle und Homer.

Etwas für die Gemeinschaft tun

Anklingeln, leeren Topf abholen und vollen Topf wieder vor die Tür stellen. Wer wollte, konnte eine freiwillige Spende geben. „Einige Leute sind noch etwas unsicher, was das Bereithalten der Töpfe anbelangt, aber ansonsten läuft es echt gut und wir freuen uns, für die Gemeinschaft da sein zu können“, sagt Mitarbeiterin Natalie Labod.

suppe gegen Spende in Raesfeld
Natalie Labod und Elia Stadtler

Große Freude über das deftig angelieferte Mittagessen hatte Heinrich Droste. Der 86-jährige findet diesen Service sehr gut. „Meine Frau ist krank und ich muss täglich kochen. Jetzt soll ich zuhause bleiben. Der Service ist eine richtige Erleichterung für mich“.

Heinrich Droste 85 Jahre freut sich
Heinrich Droste, 85 Jahre, freut sich über die Suppe

Unterstützung für Wachtmeister

Im Außenbereich und in Homer unterwegs war die Vorsitzende des Ortsmarketings Diana Brömmel. Einen Topf Suppe bekam auch Gerda Wobbe. „Diese Aktion finde sehr gut, auch deshalb schon, weil wir, damit die Firma Wachtmeister in diesen schweren Zeiten unterstützen möchten“.

Diana Brömmel Vors. OMR lieferte gleich noch den Blumensamen mit der Suppe
Diana Brömmel, Vors. Ortsmarketing, und Georg Droste verteilten nicht nur Suppe, sondern auch Blumensamen

Nächste Woche gehe es weiter so Diana Brömmel. Auch sie kann nur bestätigen, dass die Leute diese Aktion sehr gut angenommen haben. „Ich bin total begeistert, wie toll die Leute alle gespendet haben“. Darüber hinaus verteilte Brömmel noch Blumensamentüten, die eigentlich für die Aktion saubere Landschaft vorgesehen waren.

Eine kurzfristige Entscheidung des Ortsmarketings sei das gewesen, so Brömmel. „Damit wir im Sommer schöne, bunte Gärten haben und gleichzeitig auch was für unsere Bienen damit tun, können sich alle Bürger, die noch Blumensamen möchten, bei mir melden“. Sie werde sich dann nächste Woche auf ihr Fahrrad schwingen und die Tüten in Raesfeld abgeben.

Email: ortsmarketing@raesfeld.de

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Coronavirus – Erster Todesfall im Kreis Borken

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Im Kreis Borken erstmals ein Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus

63-jähriger vorerkrankter Mann aus Rhede verstarb am späten Sonntagabend (22.03.2020) im Bocholter Krankenhaus Landrat Dr. Kai Zwicker spricht den Angehörigen sein Mitgefühl aus

Kreis Borken(pd). Erstmals hat es jetzt im Kreis Borken einen Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben: Auf der Intensivstation des Bocholter Krankenhauses verstarb am späten Sonntagabend (22.03.2020) gegen 22 Uhr ein 63-jähriger Mann aus Rhede.

Der Patient hatte sich zuvor in chirurgischer Behandlung im Krankenhaus befunden. Wie bei Coronavirus-Erkrankungen aktuell seitens der Gesundheitsbehörden festgelegt, war er ohne anderen Patientenkontakt auf einer Isolierstation untergebracht.

Aufgrund seines sehr rapide fortschreitenden Krankheitsverlaufs und einer rasch fortschreitenden Verschlechterung seines Zustandes wurde der Mann am Sonntagnachmittag auf die Intensivstation verlegt, wo er in den späten Abendstunden leider verstorben ist.

Landrat Dr. Kai Zwicker: „In diesen schweren Stunden denken wir an die Angehörigen des Verstorbenen, denen unser tiefempfundenes Mitgefühl gilt.“

Ärztliche Versorgung im Kreis sichergestellt

Zudem dankt er dem medizinischen Personal im Bocholter Krankenhaus wie überall im Kreisgebiet ausdrücklich für seinen vorbildlichen Einsatz und sichert die Unterstützung der Kreisverwaltung zu. Die ärztliche Versorgung der Bevölkerung im Kreisgebiet bleibe weiterhin sichergestellt, betont er.

Gleichzeitig bittet er die Bürgerinnen und Bürger eindringlich darum, sich trotz aller Widrigkeiten weiterhin genauso besonnen und umsichtig zu verhalten wie bisher. „So wird es gelingen, gemeinsam die schwierige Situation durchzustehen“, zeigt sich der Landrat zuversichtlich.

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Corona-Virus: Stand für den Regierungsbezirk Münster/Kreis Borken

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Aktuell 1.399 Corona-Infektionen im Regierungsbezirk Münster

Corona-Virus: Aktueller Stand 23.3.2020 für den Kreis Borken

Informationen zur Situation im Kreis Borken (Stand: 23.03.2020, 16.30 Uhr): Inzwischen 295 bestätigte Fälle – 12 Gesundete – 1Todesfall

Corona Regierungsbezirk Münster

Kreis Borken 295

Raesfeld: 26 Infektionen (26) 5 gesundete

Kreis Borken. Die Zahl der bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus im Kreis Borken liegt aktuell (23.03.2020, 16.30 Uhr) bei 295 (gestern 282).

Zwölf Personen (gestern elf) sind inzwischen gesundet, ein 63-jähriger vorerkrankter Mann leider am späten Sonntagabend im Krankenhaus verstorben. Mit Blick auf die einzelnen Kommunen im Kreisgebiet stellt sich die Lage wie folgt dar (bei Veränderungen in Klammern die Werte aus unserer letzten Meldung):

Ahaus: 44 Infektionen (40) – darin 2 gesundete Personen

Bocholt: 58 Infektionen (57) – 1 gesundete Person

Borken: 43 Infektionen (42) – 3 gesundete Personen

Gescher: 7 Infektionen (6)

Gronau: 14 Infektionen (12)

Heek: 2 Infektionen (1)

Heiden: 6 Infektionen (6)

Isselburg: 6 Infektionen (6)

Legden: 3 Infektionen (3)

Raesfeld: 26 Infektionen (26) – 5 Gesundete

Reken: 13 Infektionen (12)

Rhede: 27 Infektionen (27) – 1 Verstorbener

Schöppingen: 3 Infektionen (3) – 1 gesundete Person (neu)

Stadtlohn: 3 Infektionen (3)

Südlohn: 6 Infektionen (5)

Velen: 10 Infektionen (9)

Vreden: 24 Infektionen (24)

Zum Hintergrund: Quarantäne

Alle Personen mit bestätigten Coronavirus-Infektionen befinden sich für 14 Tage in häuslicher Quarantäne. Die häusliche Quarantäne ist eine behördlich angeordnete Maßnahme. Damit diese Wirkung zeigt, ist es zwingend nötig, sich an die Vorgaben zu halten:

In der genannten Gesamtzahl der Infektionen sind weiterhin die bereits „gesundeten“ Personen erhalten.

In der genannten Gesamtzahl der Infektionen sind weiterhin die bereits „gesundeten“ Personen erhalten.

Kein Todesfall im Kreis Borken

* In früheren Meldungen war in Legden und Velen jeweils ein Fall mehr angegeben – dabei handelte es sich um Verdachtsfälle, die sich letztlich doch nicht bestätigt haben. Entgegen anderslautender Gerüchte gibt es bislang keinen Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus im Kreis Borken.

Zum Hintergrund: Quarantäne

Alle Personen mit bestätigten Coronavirus-Infektionen befinden sich für 14 Tage in häuslicher Quarantäne. Die häusliche Quarantäne ist eine behördlich angeordnete Maßnahme. Damit diese Wirkung zeigt, ist es zwingend nötig, sich an die Vorgaben zu halten:

• Verbleiben im eigenen Haushalt  – also nicht mit Freunden treffen oder in der Stadt herumlaufen! Zuhause mit den Angehörigen / Mitbewohnern das Zusammenleben besprechen: Bad nach Benutzung reinigen, nicht länger als 15 Minuten gemeinsam in einem Raum, nicht zu nah sein, keine gemeinsamen Mahlzeiten!

• Regelmäßiger Kontakt mit dem Kreisgesundheitsamt
• Den weiteren Anweisungen des Kreisgesundheitsamtes folgen Zusätzliche Hinweise:

Landrat Dr. Kai Zwicker weist nochmal auf die Vorgaben zum Infektionsschutz hin: „Verhalten Sie sich so, als wenn Sie und Ihre Mitmenschen eine schwere Erkältung haben – dann ‚liegen‘ Sie richtig!“ So rät er etwa weiterhin, dass alle ihre sozialen Kontakte auf das Nötigste reduzieren sollten, engen Kontakt vermeiden und Abstand halten sollten. „Achten Sie immer auf die Hygieneregeln, insbesondere auf regelmäßiges, gründliches Händewaschen!“ Auf diese Weise schütze man nicht nur sich selbst, sondern auch die „Risikogruppen“, wie ältere und vorerkrankte Menschen.

Mehr Informationen gibt es auch unter www.infektionsschutz.de. Über die weitere Entwicklung wird laufend über das Internet unter www.kreis-borken.de/coronavirus sowie über Facebook, Twitter und Instagram berichtet.

Die Telefon-Hotline des Kreisgesundheitsamtes Borken für medizinische Fragen zum Coronavirus unter der Telefonnummer 02861/82-1091 ist Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr und am Wochenende von 10 bis 17 Uhr freigeschaltet. Darüber hinaus ist die Patientenhotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter Tel. 116117 rund um die Uhr erreichbar.

Coronavirus
Quelle: Klinikum Westmünsterland

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Bürgermeister Grotendorst begrüßt neue Ärztin in Raesfeld

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Dr. Nikola Sühling tritt die Nachfolge von Dr. Corinna Illiesen an

Raesfeld. Bürgermeister Andreas Grotendorst hat trotz der Coronakrise einen Grund zur Freude. Er begrüßte am Montag Dr. Nikola Sühling. Sie wird am 1. April ihre Praxis in neuen Räumen an der Weseler Straße 18 eröffnen und tritt die Nachfolge von Dr. Corinna Illiesen, die nach 27 Jahren in den Ruhestand geht, an.

Nikola Sühling (43 J.) und Mutter von zwei Kindern studierte in Aachen und ist Allgemeinmedizinerin sowie Diabetologin. Die in Burlo lebende Ärztin war vor ihrer Selbstständigkeit als angestellte Ärztin in Borken tätig. „Ich freue mich sehr, zukünftig in Raesfeld tätig zu sein und auf die vielen neuen Patienten. Ich fühle mich jetzt schon wohl“.

Vakante Stelle neu besetzt

Bereits jetzt habe sie viel Unterstützung im Ort bekommen. Auch sei ihr Raesfeld nicht fremd, da sie hier schon einigen Jahren gelebt habe und sich damals schon in der Gemeinde sehr wohl gefühlt habe.

Grotendorst kann dies nur bestätigen, denn auch freue sich darüber, dass gerade in der heutigen Zeit die vakante Stelle besetzt werden kann.

Bauarbeiten in der Praxis sind im vollem Gange

In ihrer neuen Praxis im Ärztehaus, gerade mal 30 Meter von der Praxis Illiesen entfernt, wird derzeit auf Hochtouren gearbeitet. Noch ist vieles im Rohbau, wie der Aufzug, der die Patienten in die erste Etage der barrierefreien Praxis bringen soll. Allerdings werde diese bis zur Eröffnung nicht rechtzeitig im Betrieb sein, erklärt Sühling.

Hell und freundlich sind die Praxisräume mit drei Behandlungszimmer auf rund 130 Quadratmeter Fläche. Das Praxisteam sowie die Telefonnummer 02865-8030 von Dr. Illiesen ziehen ebenfalls mit um.

Vorsichtsmaßnahmen werden getroffen

Bedingt durch die Corona-Pandemie verschiebt sich, so Sühling, das erste Kennenlernen. Wie anders wo auch, werden in der neuen Praxis einige Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Neben den allgemeinen Hygienemaßnahmen gehöre dazu, dass zum Abholen von Rezepten eine telefonische Anmeldung nötig sei. Ebenso werden Termine, wegen der Ansteckungsgefahr, nur in dringenden Fällen vereinbart.

Neue Sprechzeiten.

Montag und Dienstag von 8 bis 14 Uhr,
Mittwoch von 8 bis 12 Uhr
Donnerstag von 8 bis 12 Uhr sowie von 16 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr.

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Wärmebildkameras für die Feuerwehr

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Raesfeld (pd). Seit längerem gibt es einen Erlass für die Feuerwehren, das auf jeden Löschfahrzeug eine Wärmebildkamera mit geführt werden muss.

Die erst ausrückenden Fahrzeuge, HLF20 vom Löschzug Raesfeld und das HLF10 vom Löschzug Erle führen diese Kameras schon seit Jahren mit und werden, wenn nötig, aktualisiert. Hierbei handelt es sich um eine Flir K3.

Jetzt konnten im Rahmen der Anschaffungsplanung für das Jahr 2020, für folgende Fahrzeuge ebenfalls eine Wärmebildkamera angeschafft werden:

  • LF20 Löschzug Raesfeld ( Flir K2 )
  • MLF Löschzug Raesfeld ( Flir K2 )
  • LF 16-TS Löschzug Erle ( Flir K2 )

Und für den Einsatzleiter im Einsatzleitwagen gab es eine kleine Wärmebildkamera Flir K1 zur Nutzung bei der Erkundung der Einsatzstelle, sowie für die Kontrolle durchgeführter Einsatzmassnahmen.

Ein besonderer Dank geht an Bürgermeister Andreas Grotendorst und seine „Mannschaft“ im Rathaus für die Umsetzung. Die Kameraden der Feuerwehr freuen sich sehr, dass ihre Belange immer ernst genommen werden.

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Weiterer Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus

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69-jähriger vorerkrankter Mann aus Gronau verstarb am frühen Dienstagmorgen im Bocholter Krankenhaus

Landrat Dr. Kai Zwicker: „Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen“

Kreis Borken (pd). Im Kreis Borken hat es einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben: Am Dienstagmorgen (24.03.2020) verstarb im Bocholter Krankenhaus ein 69-jähriger Mann aus Gronau. Der Patient hatte sich zuvor wegen einer schweren Vorerkrankung in Behandlung im Krankenhaus befunden. Wie bei Coronavirus-Erkrankungen aktuell seitens der Gesundheitsbehörden festgelegt, war er seit der Infektion ohne anderen Patientenkontakt isoliert untergebracht. Er war zuletzt auf der Intensivstation, wo er in den frühen Morgenstunden leider verstorben ist.

Patient im Krankenhaus infiziert

Leider muss wie beim ersten Todesfall davon ausgegangen werden, dass sich der Patient im Krankenhaus infiziert hat, da beide Patienten zuvor auf dem gleichen Zimmer gelegen haben. Eine Infektion durch Besuch, bevor das Besuchsverbot in Kraft war, oder eine Infektion durch den Mitpatienten sind nicht auszuschließen.

„Wir denken jetzt an die Angehörigen des Verstorbenen, denen unser tiefempfundenes Mitgefühl gilt“, sagt Landrat Dr. Kai Zwicker. Gleichzeitig bekräftigt er seinen Dank an das medizinische Personal im Bocholter Krankenhaus wie überall im Kreisgebiet für deren unermüdlichen Einsatz. Gleichzeitig bittet er alle Bürgerinnen und Bürger erneut eindringlich darum, sich trotz aller Widrigkeiten weiterhin genauso besonnen und umsichtig zu verhalten wie bisher.

Zugangsbeschränkungen für die Krankenhäuser

Vor dem aktuellen Hintergrund bittet Landrat Dr. Kai Zwicker zusammen mit der Leiterin des Kreisgesundheitsamtes Annette Scherwinski erneut nachdrücklich darum, die ausgesprochenen Zugangsbeschränkungen für die Krankenhäuser sowie für die Einrichtungen der Alten- und Behindertenpflege zu beachten.

Landrat Dr. Kai Zwicker: „Nur so können sie vor Coronavirus-Infektionen geschützt werden.“ Kranke, ältere und pflegebedürftige Personen gehören zur Risikogruppe. Sie haben wegen ihrer Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko, schwer zu erkranken. Zudem geht es darum, dafür Sorge zu tragen, dass sich das Personal nicht infiziert, um die Versorgung pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen nicht zu gefährden.

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Picknicken 250 Euro pro Person -Corona-Bußgeldkatalog NRW

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Sanktionierung von Verstößen gegen die Regelungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus

Wer sich nicht dran hält, darf zahlen: So kosten Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen, die nicht unter die normierten Ausnahmetatbestände fallen 200 Euro(bei mehr als 10 Personen ist das eine Straftat), Picknicken 250 Euro, Grillen 250 Euro sowie die Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Zusammenkünften, belaufen sich ebenfalls auf 250 Euro Strafe, pro Person, vesteht sich.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen „Corona-Bußgeldkatalog“ erlassen.

Inhalt sind Sanktionierung von Verstößen gegen die Regelungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus.

Konsequente Vorgehensweise

Nach § 14 Abs.1 CoronaSchVO sind die nach § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden gehalten, die Bestimmungen dieser Verordnung energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei gemäß den allgemeinen Bestimmungen unterstützt.

Um die aus Gründen des Infektionsschutzes dringend erforderliche verhaltenslenkende Wirkung der CoronaSchVO tatsächlich zu erreichen und nachhaltig abzusichern, ist diese konsequente Vorgehensweise dringend geboten. Zudem erscheint es zur Akzeptanz der landesweiten Regelungen erforderlich, auch die Sanktionierung von Verstößen nach landesweit möglichst einheitlichen Maßstäben vorzunehmen. Dem dient der nun erlassene Bußgeldkatalog, der bei der Ausübung des Ermessens durch die zuständige Behörde ermessensleitend zu berücksichtigen ist.

Rechtsgrundlage für die Bußgeldfestsetzungen bzw. die anzuregende Strafverfolgung sind § 14 CoronaSchVO, §§ 73 ff. IfSG.

Foto: Pixabay

Hier der gesamte Corona Bußgeld – Katalog zum Download

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WLV begrüßt Änderung der Landesdüngeverordnung

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Beringmeier: „Fachlich überzeugendes Vorgehen der Landesregierung hat Vorbildcharakter!“

Münster. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) bewertet die heute von der NRW-Landesregierung verabschiedete Novelle der Landesdüngeverordnung als Meilenstein auf dem Weg zur Verbesserung der Qualität des heimischen Grundwassers.

Mit der neuen Verordnung ist es nach Ansicht des Verbands nun möglich, nitratbelastete Bereiche innerhalb großer Grundwasserkörper zu bestimmen und zielgenaue Schutzmaßnahmen umzusetzen.

„Die Bauernfamilien in Westfalen-Lippe wollen unbelastetes Grundwasser und sehen sich in der Pflicht, landwirtschaftlich verursachte Nitratbelastungen konsequent abzubauen. Das in der neuen Landesdüngeverordnung vorgeschlagene Verfahren, eine Trendumkehr in belasteten Gebieten zu erreichen, überzeugt durch Transparenz und Fachlichkeit. Jetzt haben wir eine gute und auch von der Landwirtschaft akzeptierte Basis, um entschlossen Nitratbelastungen zu verringern. Das fachlich überzeugende Vorgehen der Landesregierung hat bundesweit Vorbildcharakter“, sagte WLV-Präsident Hubertus Beringmeier in Münster.

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband und der Rheinische LandwirtschaftsVerband (RLV) hatten in den letzten Monaten immer wieder nachdrücklich eine Überarbeitung der bisherigen Landesdüngeverordnung gefordert. NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hatte daraufhin eine Überprüfung als problematisch identifizierter Messstellen und eine zielgenauere Abgrenzung von unbelasteten und belasteten Gebieten zugesagt und umgesetzt.

Die Neuregelung der NRW-Landesdüngeverordnung ist eingepasst in gesetzliche Vorgaben auf Bundesebene. Die bundesweite Düngeverordnung verpflichtet die Bundesländer zur Ausweisung von nitratbelasteten Grundwasserkörpern, erlaubt dabei aber die Abgrenzung von unbelasteten Teilgebieten.

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Interview mit Friseurobermeisterin Yvonne Honerbom

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Saloneröffnung in Erle auf unbestimmte Zeit verschoben

Raesfeld. Auch in Erle müssen Friseursalons ihre Türen verschlossen halten. Eigentlich hatte Yvonne Honerbom, Obermeisterin der Friseur-Innung Westmünsterland am 6. April den ehemaligen Salon Crehaartive übernehmen und eröffnen wollen. Durch Corona muss nun umgedacht werden. Der Heimatreport sprach mit Yvonne Honerbom über die derzeitige Lage in der Friseurbranche.

HR: Sie sind ja Obermeisterin der Friseur-Innung Westmünsterland. Was hat Sie denn nach Erle verschlagen?

YH: Meine stv. Obermeisterin Anke Doernemann wollte sich von ihrer Filiale in Erle trennen und erzählte mir dies. Erle gefiel mir eigentlich schon immer sehr gut, so dass ich sofort Feuer u. Flamme war den Salon „CreHaartive“ zu übernehmen und in „Honerbom Friseure“ umzuwandeln.

HR: Normalerweise hätten Sie am Palmsonntag mit einem Sektempfang geöffnet. Damit wird es ja jetzt wohl nichts mehr.

YH: Durch den Erlass zur Corona- Bekämpfung dürfen Friseurbetriebe bis zum 19.04.2020 ihre Salons in Deutschland nicht mehr öffnen. Von daher gebe ich Ihnen Recht, müssen wir die Eröffnung erst einmal verschieben.

HR: Gibt es schon einen neuen Termin?

YH: Nein, ich warte lieber erst noch mal die Entwicklung ab, deshalb habe ich vorsichtig optimistisch schon mal den Veranstaltungskalender unseres Salons ins Schaufenster gehängt. Es muss ja weiter gehen.

HR: Was heißt die Verzögerung jetzt für Sie und Ihre Mitarbeiter?

YH: Für meine Mitarbeiter habe ich bereits Kurzarbeitergeld beantragt. Sie sind natürlich schon zu Hause. Ursprünglich sollte der Salon noch in höherem Umfang renoviert werden. Dies habe ich jetzt erstmal zurückgestellt.

HR: Wie gehen Sie mit Kunden um, die jetzt unbedingt die Haare gemacht haben wollen/müssen?

YH: Leider müssen wir die Kunden zunächst einmal auf einen Termin nach dem 19.04. vertrösten. Wir sind aber jeder Zeit über unsere Facebookseite „Salongeflüster in Erle“ oder über Whatsapp 0163/5741419 erreichbar und vergeben auch schon Termine ab Montag, den 20.04.

HR: Was raten Sie Kunden in der Zwischenzeit?

YH: Ich rate alle Menschen durchzuhalten! Es wäre fatal, wenn diese Maßnahmen unterwandert würden und Friseure wie unter anderem „Schwarzarbeiter“ (m,w,d) nun Hausbesuche anbieten. Das würde der Verbreitung von Covid 19, also Corona, Haus und Hof öffnen und das ist wörtlich gemeint. Die Inkubationszeit von Corona beträgt rund 14 Tage. In dieser Zeit weist man in der Regel keinerlei Symptome auf, ist aber bereits hochgradig ansteckend.

Hohe Fixkosten, keine Einnahmen!

Gerade erst bin ich selbst umfassend darüber informiert worden. Die Friseurunternehmer werden nun durch die zwangsweise Schließung ihrer Geschäfte vor extremen wirtschaftlichen, existenzbedrohenden Herausforderungen gestellt. Hohe Fixkosten in fünfstelligen Bereichen laufen weiter und dem stehen keine Einnahmen mehr gegenüber. Das muss man sich mal vorstellen!

Wenn nun allerdings diese Maßnahme durch Schwarzarbeiter oder mobile Friseure unterwandert werden, sind die Opfer der Friseurunternehmer sinnlos. Hausbesuche auch von mobilen, angemeldeten Friseurmeistern/innen sind übrigens zur Zeit von Gesetzes wegen ebenso verboten und stehen unter Strafe bis zu 2500 €!

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